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   VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666   

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VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666 (https://dejure.org/2020,35848)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666 (https://dejure.org/2020,35848)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - AN 1 E 19.01666 (https://dejure.org/2020,35848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; LlbG Art. 58 Abs. 1, Abs. 4 S. 1, Art. 59 Abs. 2, Art. 60 Abs. 1, Art. 61 Abs. 1; VwGO § 123
    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialbeauftragten für Berufliche Oberschulen

  • rewis.io

    Besetzung der Stelle eines Ministerialbeauftragten für Berufliche Oberschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (54)

  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen und unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat oder ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer Beurteilung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 VR 3/03 - juris Rn. 11).

    Im Übrigen besteht selbst bei Beförderung im Beurteilungszeitraum keine Regel dahingehend, dass das Gesamturteil herabzusetzen ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 32).

    Wird eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile gestützt, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen, hat sie der Dienstherr lediglich durch nähere (schriftliche) Darlegungen zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn 40).

    Es kann auch nicht der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der wertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollte und damit zugleich in die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn eingreifen würde (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 44).

    Insoweit werden mit der Nennung tatsächlicher Vorgänge die Bepunktung der Einzelmerkmale plausibilisiert, sodass diesen Einzelereignissen keine entscheidende Bedeutung zukommen soll (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 42).

    Da sowohl die Anlassbeurteilung vom 25. März 2017 als auch die periodische dienstliche Beurteilung vom 11. September 2015 jeweils mit dem Gesamtergebnis BG und hinsichtlich der Einzelmerkmale mit zweimal BG und einmal HQ bewertet worden sind, liegt keine Verschlechterung vor, die die Frage nach vorausgegangenen Hinweisen durch den Dienstvorgesetzten anlässlich einer drohenden Verschlechterung oder nach einer besonderen Begründung im Rahmen der Beurteilung aufwerfen würde (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 29 f.).

  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
    Dabei hält sich die Forderung, dass die die entsprechende Verwendungseignung vorliegen muss, im Rahmen der für die Bestenauslese i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblichen zulässigen Kriterien (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 10; B.v. 22.11.2016 - 3 CE 16.1912 - juris Rn. 23).

    Der Antragsteller genießt deshalb keinen "Bestandsschutz" dahingehend, dass ihm erneut die Führungseignung nach Bewährung zuerkannt werden müsste (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 14; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 36; B.v. 20.1.2014 - 3 ZB 13.1804 - juris Rn. 2).

    Der Streitwert beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG und beträgt danach 1/4 der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge zuzüglich der jährlichen Sonderzahlung des vom Antragsteller angestrebten Amtes (BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 3 CE 19.1523 - juris Rn. 39; B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
    Über die Eignung des Bewerberfeldes kann in einem gestuften Auswahlverfahren befunden werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 23; ebenso: OVG Lüneburg, B.v.21.4.2015 - 5 ME 64/15; B.v.1.3.2016 - 5 ME 10/16).

    Anschließend ist die Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens unter mehreren Bewerbern in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 3 CE 17.2440 -, juris Rn. 20; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
    Anschließend ist die Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens unter mehreren Bewerbern in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 3 CE 17.2440 -, juris Rn. 20; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 28).

    Insoweit würde eine Aufhebung der Auswahlentscheidung lediglich zu einem vorübergehenden Obsiegen des Antragstellers, zeitnah aber zu einer erneuten gerichtlichen Befassung mit der nachgeholten Auswahlentscheidung führen (vgl. bei fehlerhafter Verwendungseignung: BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 42 ff.).

    Der Antragsteller genießt deshalb keinen "Bestandsschutz" dahingehend, dass ihm erneut die Führungseignung nach Bewährung zuerkannt werden müsste (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 14; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 36; B.v. 20.1.2014 - 3 ZB 13.1804 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
    Der um eine Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit erledigt sich deshalb mit der endgültigen Besetzung der ausgeschriebenen Stelle (BVerwG, B.v. 15.5.2017 - 2 B 74/16 - juris Rn 6; U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 27).

    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09, IÖD 2011, 14; U.v. 25.2.2010 - 2 C 22/09, ZBR 2011, 37; BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03, BayVBl 2004, 17).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O.; U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04, BVerwGE 124, 99; U.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03, BVerwGE 122, 147).

  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
    Periodischen Beurteilungen sind in der Regel untereinander vergleichbar, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind und sich die Beurteilungszeiträume entsprechen (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 20).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, den Antragsteller bei der Besetzung des streitgegenständlichen Dienstpostens nicht zu berücksichtigen, da dieser im Gesamturteil der aktuellen dienstlichen Beurteilung im gleichen Statusamt wie der Beigeladene schlechter beurteilt wurde, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.1994

    Beurteilungsbeitrag des früheren unmittelbaren Vorgesetzten

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
    Beurteilungsrelevante Einzelmerkmale, wie Bildung eines Schulprofils, Schulentwicklungsmaßnahmen, unterrichtliche Tätigkeit, Organisations- und Planungsvermögen, fänden ihren Niederschlag in einer entsprechenden Bewertung der einzelnen Beurteilungskriterien, sofern sie sich erkennbar in dienstlichem Verhalten geäußert hätten (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994).

    Wird eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile gestützt, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen, hat sie der Dienstherr lediglich durch nähere (schriftliche) Darlegungen zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn 40).

  • VGH Bayern, 04.11.2010 - 3 ZB 08.1626

    Beteiligung von Beamten derselben Laufbahngruppe an der Beurteilung als

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
    Nach Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, B.v. 4.11.2010 - 3 ZB 08.1626) bestehe auf Grund einer Leistungsprämie nicht zwangsläufig ein Anspruch auf Einordnung des zu Beurteilenden in die Spitzengruppe.

    Die dienstliche Beurteilung betrifft jedoch die fachliche Leistung, Eignung und Befähigung während des Beurteilungszeitraumes (BayVGH, B.v. 4.11.2010 - 3 ZB 08.1626 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
    Zwar muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2.16 - juris Rn. 21 ff.) im Falle, dass sich die Auswahlentscheidung im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erweist, bei einer weiteren Auswahlentscheidung die aktuelle dienstliche Beurteilung des ursprünglich ausgewählten und mit der Wahrnehmung des Dienstpostens beauftragten Bewerbers insoweit ausgeblendet werden, als sie die Erfüllung der spezifisch höherwertigen Aufgaben des Dienstpostens betrifft (BVerwG, B.v. 12.12.2017, a.a.O., Rn. 22), jedoch erfolgt eine Ausblendung des Bewährungsvorsprunges durch das Gericht nicht von Amts wegen, sondern nur bei Inanspruchnahme dieser Option durch den Dienstherrn, indem er den unterlegenen Bewerbern zusagt, einen eventuellen Bewährungs- oder Erfahrungsvorsprung des ausgewählten Bewerbers in einem weiteren Auswahlverfahren auszublenden, sollte sich die erste Auswahlentscheidung als rechtswidrig erweisen.

    (BVerwG, B.v. 12.12.2017, a.a.O., Rn. 28).

  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 6 CE 18.1868

    Abstellen auf Anforderungen des konkreten Dienstpostens in einer dienstlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
    Zwar hat der Antragsgegner im Schriftsatz vom 19. September 2019 mitgeteilt, dass der Beigeladene darauf hingewiesen worden sei, dass er aus der kommissarischen Betreuung weder einen Anspruch auf endgültige Übertragung des Dienstpostens noch auf Beförderung ableiten könne, damit jedoch nicht den unterlegenen Bewerbern gegenüber die Zusage getroffen, den Bewährungsvorsprung des Beigeladenen auszublenden (BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 6 CE 18.1868 - juris Rn. 11).

    Es erscheint nicht möglich" dass der Beförderungsdienstposten im Falle einer fehlerfreien Wiederholung des Auswahlverfahrens an den Antragsteller vergeben würde (BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 6 CE 18.1868 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 6 BV 14.1885

    Begründung von Einzelbewertungen und Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung

  • VGH Bayern, 27.05.2019 - 3 BV 17.69

    Anspruch auf neue dienstliche Beurteilung

  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 3 CE 16.1912

    Konstitutives Anforderungsprofil für eine Auswahlentscheidung für eine

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 6 B 17.1026

    Regelbeurteilung nach vorläufiger Dienstenthebung

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 1 B 1206/15

    Heranziehung einer Beurteilung als Grundlage einer Auswahlentscheidung nur bei

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 3 CE 07.2163

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 3 CE 17.2440

    Kriterien für die Auswahlentscheidung im Rahmen einer Stellenbesetzung

  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993

    Stellenbesetzung, periodische Beurteilung, Beurteilungszeitraum,

  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377

    Beamtenrecht; Fachhochschullehrer an FHVR; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 13/A

  • VGH Bayern, 18.09.2020 - 3 CE 20.1849

    Konkurrentenstreit - Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

  • VGH Bayern, 01.12.2015 - 3 CE 15.1947

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Konkurrent, unterschiedliche

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2020 - 2 MB 17/20

    Richterbeförderung; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; positiven

  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1523

    Leistungsvergleich im Konkurrentenstreit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2017 - 6 B 33/17

    Stützen einer Auswahlentscheidung auf eine noch nicht bekanntgegebene Beurteilung

  • VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939

    Dienstliche Beurteilung

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 3 ZB 13.1804

    Dienstliche Beurteilung; Verwendungseignung

  • VG Bayreuth, 27.09.2019 - B 5 E 19.718

    Einweisung als Polizeihauptkommissar der Besoldungsgruppe A 12

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.312

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98

    Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer

  • BVerwG, 15.05.2017 - 2 B 74.16

    Feststellungsbegehren betreffend eine rechtswidrige Beförderungsentscheidung

  • VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814

    Überprüfung einer periodischen dienstlichen Beurteilung

    Aus der Gerichtsakte im Stellenbesetzungsverfahren AN 1 E 19.01666 ergibt sich, dass der Bevollmächtigte des Klägers mit Schreiben vom 18. September 2019 Einwendungen gegen die dem Kläger am 12. September 2019 eröffnete periodische Beurteilung 2018 erhoben hat.

    Als Reaktion auf die Prüfung der Einwendungen durch den Beklagten legten die Bevollmächtigten im Verfahren AN 1 E 19.01666 mit Schriftsatz vom 13. August 2020 eine weitere Stellungnahme des Klägers vor.

    Mit Schriftsatz vom 8. September 2020 im Verfahren AN 1 E 19.01666 verwies der Beklagte bezüglich der Ernennung einer Schulpsychologin auf Nr. 1.2.3 der Richtlinie für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 (FubSch), wonach es sich bei der Schulpsychologin um eine vom Schulleiter einzurichtende Funktion handle.

    Die Bevollmächtigten des Klägers wiesen mit Schriftsatz vom 24. September 2020 im Verfahren AN 1 E 19.01666 darauf hin, dass der vom Beklagten mit Telefax vom 8. September 2019 vorgelegte Beurteilungsentwurf vom 20. Februar 2019 nicht dem vom Beklagten mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2019 vorgelegten Beurteilungsentwurf entspreche.

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 21. April 2021 wies das Gericht darauf hin, dass die Einwendungen des Klägers gegen die dienstliche Beurteilung mangels Vorliegens einer Klagebegründung bzw. Klageerwiderung nur aus den Gerichtsakten in den Stellenbesetzungsverfahren AN 1 E 19.01666 und AN 1 E 20.01238 sowie den dort beigezogenen Behördenakten entnommen werden könnten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten in den Stellenbesetzungsverfahren AN 1 E 19.01666 und AN 1 E 20.01238 sowie den dort beigezogenen Behördenakten sowie hinsichtlich des Verlaufs der mündlichen Verhandlung auf das Protokoll verwiesen.

  • VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238

    Vergleich der Gesamturteile der periodischen dienstlichen Beurteilung

    Es werde insoweit auf die detaillierten Einwendungen vom 3. März 2020 im Verfahren AN 1 E 19.01666 verwiesen.

    Die Bevollmächtigten des Antragstellers verwiesen mit Schriftsatz vom 13. August 2020 auf weiteren Schriftverkehr im Verfahren AN 1 E 19.01666.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakte aus dem Verfahren AN 1 E 19.01666 sowie der beigezogenen Behördenakten einschließlich der Personalakten Bezug genommen.

    In der streitgegenständlichen Stellenausschreibung wurde die Verwendungseignung als Ministerialbeauftragte(r) als konstitutives Anforderungsprofil auf gleiche Weise zum Gegenstand der Stellenausschreibung gemacht, wie in der Stellenausschreibung im Verfahren AN 1 E 19.01666, sodass auf die Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 20. Oktober 2020 verwiesen wird:.

  • VG Regensburg, 10.01.2022 - RO 1 E 21.1927

    Anspruch auf Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens -

    auch VG Ansbach, B.v. 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666 - juris Rn. 89:.
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